Die Geschäftsführung des ergänzten Bewertungsausschusses veröffentlicht zu Informationszwecken Übersichten der abrechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen zu den jeweiligen Erkrankungen bzw. hochspezialisierten Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt gemäß § 116 b Absatz 4 Satz 2 SGB V den Behandlungsumfang in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) fest. Nach § 5 der Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV-Richtlinie) ergibt sich der Behandlungsumfang der ASV erkrankungs- oder leistungsbezogen aus den Anlagen. Die im Rahmen der ASV erbringbaren Leistungen werden im Appendix der jeweiligen Konkretisierung der Richtlinie abschließend definiert. Bis zum Inkrafttreten einer neuen ASV-Vergütungssystematik bestimmt der ergänzte Bewertungsausschuss gemäß § 116 b Abs. 6 Satz 8 und 9 SGB V die abrechnungsfähigen Leistungen in der ASV.
Institut des Bewertungsausschusses
Wilhelmstraße 138, 10963 Berlin
Telefon: 030 8145260-0
Geschäftsführer Peter Reschke, Diplom-Mathematiker.
Zuvor leitete Herr Reschke die Statistikabteilung am Berliner Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES Institut).
Das Institut des Bewertungsausschusses wird paritätisch getragen von dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
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