Die Sterbebegleitung wird Bestandteil des Versorgungsauftrags:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2015/hpg-bt-23-lesung.html
Die ambulante und stationäre Versorgung sterbender Menschen soll verbessert und flächendeckend ausgebaut werden. Der Bundestag hat dazu am Donnerstagvormittag das Palliativ- und Hospiz-Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe beschlossen.
Das Gesetz sieht u.a. vor, dass für Zuschüssen an ambulante Hospizdienste künftig neben den Personalkosten auch Sachkosten berücksichtigt werden sollen – etwa Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter. Kooperationen von Pflegeheimen mit Haus- und Fachärzten zur Versorgung der Bewohner – etwa bei der Schmerztherapie – sind nicht mehr nur freiwillig, sondern „sollten“ von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung.
Für flächendeckenden Ausbau und verbesserte Leistungen sollen die gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich 200 bis 300 Millionen Euro zusätzlich ausgeben. Das Gesundheitsministerium spricht von einem „unteren bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag pro Jahr“.
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