COVID-19

…bis zum 20.4.2020 werden wir keine Termine vor Ort wahrnehmen – natürlich stehen wir Ihnen gerne auch via Online-Konferenz zur Verfügung.

Weitere Informationen zu covid-19:
Robert Koch-Institut – Jetzt handeln, vorausschauend planen
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html


Spiegel – So lange überdauert Sars-CoV-2 auf Oberflächen
https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-so-lange-ueberdauert-sars-cov-2-auf-oberflaechen-a-f84ce281-cac3-42e9-a52a-b1e2f035f56d
New England Journal of Medicine https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.03.09.20033217v1.full.pdf

ENTLASSUNGS- MANAGEMENT 2.0 – ILLUSION TRIFFT WIRKLICHKEIT?

HALLENSER GESUNDHEITS- UND PFLEGEFORUM

Am Freitag, den 10. November 2018, fand im Universitätsklinikum Halle (Saale) die Veranstaltung
ENTLASSUNGS- MANAGEMENT 2.0 –
ILLUSION TRIFFT WIRKLICHKEIT?

statt. Zu den Themenschwerpunkte:

• Erste Erkenntnisse nach der Umsetzung des GKV – Versorgungsstärkungsgesetzes
• Entwicklung des Krankenhaussozialdienstes
• Neue Berufsbilder im Entlassungsmanagement
Workshops
• Workshop I: Rehabilitation
• Workshop II: Pflegeüberleitung & Homecare
• Workshop III: Innovationen – Vorstellung neuer Projekte

Versorgungslücken nach stationärer Behandlung geschlossen

Entlassmanagement  Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 03.08.2016 B3                    

Inkrafttreten: 04.08.2016 – Krankenhäuser können ihren Patientinnen und Patienten bei Entlassung zukünftig für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen. Es kann für diesen Zeitraum auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Zudem ist jetzt eine Verordnung von Arzneimitteln durch die Krankenhausärztin oder den Krankenhausarzt möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die entsprechenden Richtlinien fristgerecht in Umsetzung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes um Regelungen zum Entlassmanagement von Krankenhäusern ergänzt.

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Geförderte Projekte des Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss

Der Innovationsausschuss legt in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung. Die Übersicht der geförderten Projekte wird auf der Homepage veröffentlicht:

https://innovationsfonds.g-ba.de/versorgungsformen/

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat der Innovationsausschuss das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) als Projektträger beauftragt. Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dafür steht Ihnen die Beratungs-Hotline des DLR Projektträgers unter 0228-3821-1020 sowie die E-Mail-Adresse innovationsfonds-versorgungsformen@dlr.de zur Verfügung.

 

18.04.2016 Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht Tabelle zur ASV-Abrechnung

Abrechnungsfähige Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß § 116 b Abs. 6 Satz 8 und 9 SGB V

Die Geschäftsführung des ergänzten Bewertungsausschusses veröffentlicht zu Informationszwecken Übersichten der abrechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen zu den jeweiligen Erkrankungen bzw. hochspezialisierten Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV).

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt gemäß § 116 b Absatz 4 Satz 2 SGB V den Behandlungsumfang in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) fest. Nach § 5 der Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV-Richtlinie) ergibt sich der Behandlungsumfang der ASV erkrankungs- oder leistungsbezogen aus den Anlagen. Die im Rahmen der ASV erbringbaren Leistungen werden im Appendix der jeweiligen Konkretisierung der Richtlinie abschließend definiert. Bis zum Inkrafttreten einer neuen ASV-Vergütungssystematik bestimmt der ergänzte Bewertungsausschuss gemäß § 116 b Abs. 6 Satz 8 und 9 SGB V die abrechnungsfähigen Leistungen in der ASV.

Institut des Bewertungsausschusses
Wilhelmstraße 138, 10963 Berlin
Telefon: 030 8145260-0

Geschäftsführer Peter Reschke, Diplom-Mathematiker.

Zuvor leitete Herr Reschke die Statistikabteilung am Berliner Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES Institut).

Das Institut des Bewertungsausschusses wird paritätisch getragen von dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

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Innovationsfond

Startschuss für Antragsverfahren auf Fördermittel aus dem Innovationsfonds

Berlin, 8. April 2016 – Projektanträge zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung können ab sofort gestellt werden.

Präsentation – Überblick – Antragsverfahren

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat heute die entsprechenden Förderbekanntmachungen auf seinen Internetseiten veröffentlicht. In den insgesamt sechs Bekanntmachungen sind unter anderem Themenfelder, Förderkriterien, sowie Details zum Antragsverfahren festgelegt.

https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/612/ g-ba-logo

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Innovationsausschuss gibt Förderschwerpunkte bekannt

g-ba-logo

Berlin, den 29. Februar 2016 – In die Förderung neuer Versorgungsprojekte durch den Innovationsfonds kommt Bewegung. Am Donnerstag, dem 18. Februar 2016 hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Geschäftsstelle mit der Erstellung von Entwürfen für die ersten Förderbekanntmachungen zu den nachfolgend dargestellten Förderschwerpunkten beauftragt. Die Förderschwerpunkte werden unter Berücksichtigung der Empfehlung des Expertenbeirats zusammen mit den noch zu spezifizierenden Förderkriterien wesentlicher Bestandteil der Förderbekanntmachungen sein.

Vgl. https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/607/

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Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Die Sterbebegleitung wird Bestandteil des Versorgungsauftrags:BMG

http://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2015/hpg-bt-23-lesung.html

Die ambulante und stationäre Versorgung sterbender Menschen soll verbessert und flächendeckend ausgebaut werden. Der Bundestag hat dazu am Donnerstagvormittag das Palliativ- und Hospiz-Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe beschlossen.

Das Gesetz sieht u.a. vor, dass für Zuschüssen an ambulante Hospizdienste künftig neben den Personalkosten auch Sachkosten berücksichtigt werden sollen – etwa Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter. Kooperationen von Pflegeheimen mit Haus- und Fachärzten zur Versorgung der Bewohner – etwa bei der Schmerztherapie – sind nicht mehr nur freiwillig, sondern „sollten“ von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung.

Für flächendeckenden Ausbau und verbesserte Leistungen sollen die gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich 200 bis 300 Millionen Euro zusätzlich ausgeben. Das Gesundheitsministerium spricht von einem „unteren bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag pro Jahr“.

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Internetseite: www.innovationsfonds.g-ba.de

Innovationsausschuss beim g-ba-logoG-BA hat sich konstituiert

Berlin, 16. Oktober 2015 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat sich gestern in Berlin konstituiert. Aufgabe des Gremiums ist es, ab 2016 mit Mitteln des Innovationsfonds neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Der Innovationsausschuss wird in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds festlegen und über die eingegangenen Anträge auf Förderung entscheiden.

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